Montag , der 18. Februar 2019 , 19:30 Uhr
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Ich
habe die Kassenzulassung zurückgegeben, nachdem 2010 ein
Regressverfahren wegen Heilmittelverordnungen (Krankengymnastik) gegen
mich eingeleitet wurde, obwohl die Verordnungen nicht zu beanstanden
waren. Die Durchschnittswerte der Fachgruppe waren allerdings
überschritten. Offenbar hatte ich zu kranke Patienten.
Ich kann Kassenpatienten deshalb leider nicht mehr "auf Karte" behandeln.